Das Konjunkturpaket der Bundesregierung sieht eine vom 1. Juli 2020 bis zum 31. Dezember 2020 befristete Absenkung des Umsatzsteuersatzes von 19 % auf 16 % bzw. von 7% auf 5% vor. Die Diskussion auf steuerlichen Foren zeigt, dass diese Maßnahme auch aufgrund der damit verbundenen (steuerlichen) Umsetzungsprobleme nicht uneingeschränkt begrüßt wird.
Probleme bei der Umsetzung ergeben sich beispielsweise:
- in Branchen, wo die Leistungserbringung über einen längeren Zeitraum andauert (z.B. der Bauwirtschaft, der Rechtsberatung, …)
- bei etwaigen Verzögerungen der Lieferung oder Fertigstellung
Meine kurze Recherche im Internet führte mich im Hinblick auf die Bauwirtschaft beispielsweise zu folgenden Fundstellen:
- Handwerkskammer Reinhessen: Konjunkturpaket – FAQ zur Umsatzsteuersenkung – zur aktuellen Steueränderung
- ZENTRALVERBAND DES DEUTSCHEN HANDWERKS – Umsatzsteuer-Senkung vom 1.7.2020 bis 31.12.2020
- IWW-Verlag: Bauleistungen und ihre umsatzsteuerliche Beurteilung – zur letzten Steuererhöhung
Die letzte Steuersatzänderung bei der Umsatzsteuer fand zum Jahreswechsel 2007/2008 statt. Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hatte seinerzeit ein umfassendes Schreiben zu der Problematik herausgegeben. Ob das BMF auch bei der anstehenden – im Moment aber noch nicht umgesetzten – Steuersatzänderung ein neues Schreiben herausgeben wird, ist noch unbekannt. Von der Systematik werden nach meinem Rechtsverständnis die Regelungen – welche bei der letzten Anhebung des Steuersatzes galten – auch bei den gegenwärtig geplanten Steuersatzänderungen wieder zur Anwendung kommen.
Ich kann daher nur empfehlen, dass jedes Unternehmen bei dem geplanten Konjunkturpaket den dabei entstehenden umsatzsteuerlichen Problemen eine erhöhte Aufmerksamkeit entgegenbringt und dies nicht nur bei der Absenkung des Steuersatzes, sondern auch kurze Zeit später bei der Rückkehr zu den bisherigen Steuersätzen!